Interne Meldestelle gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Unsere interne Meldestelle steht Ihnen ab dem sofort zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfeldes.

In den sachlichen Anwendungsbereich werden alle Verstöße einbezogen, die strafbewehrt sind, sowie bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.

Die interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen.

Bei allem hat die Meldestelle, soweit möglich, die Vertraulichkeit der Identität von hinweisgebenden Personen sowie der von der Meldung betroffenen und genannten Person zu bewahren.

Beschwerden, die den allgemeinen menschlichen Umgang, Arbeitsprozesse oder andere nicht rechtswidrige Vorgänge betreffend, werden von der internen Meldestelle nicht bearbeitet.

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie die Möglichkeit eine Meldung in Papierform in unseren dafür vorgesehenen Briefkasten mit der Beschriftung „Hinweisbox“ vorzunehmen. Dieser befindet sich auf der Rückseite unseres Gebäudes.